Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 2026-10-13

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der gehosteten Anwendung „Kibo“ (im Folgenden „Dienst“), die Florian van der Galiën, Rupprechtstr. 19, 95444 Bayreuth (im Folgenden „Anbieter“) unter dieser Adresse bereitstellt.

(2) Der Anbieter schließt Verträge über den Dienst nur mit Kindertageseinrichtungen und ihren Trägern (im Folgenden „Kundin“), und zwar nur mit juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – etwa eingetragenen Vereinen, gemeinnützigen Gesellschaften, Stiftungen, Gemeinden oder Kirchengemeinden – sowie mit natürlichen Personen und Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB), etwa als privat betriebene Kita.

(3) Mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB wird kein Vertrag geschlossen. Das gilt auch für Eltern, die sich zu privaten Zwecken zusammenschließen, etwa als Elterninitiative in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sofern sie nicht als Unternehmer handeln; sie können den Dienst über einen eingetragenen Verein oder einen Träger nutzen.

(4) Wer für eine Kundin ein Konto und darin eine Kita anlegt, versichert, für eine Kundin nach Absatz 2 zu handeln und zu deren Vertretung berechtigt zu sein.

(5) Abweichende Bedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Leistungen

(1) Kibo ist ein digitales schwarzes Brett für Kitas. Die Kundin legt in ihrem Konto eine oder mehrere Kitas und darin Bretter an und teilt sie über den Link der Kita oder eines Bretts. Wer den Link kennt, kann ohne Konto Zettel lesen, anpinnen und melden. Zettel laufen nach der beim Anpinnen gewählten Frist von 7, 14 oder 30 Tagen ab und werden dann gelöscht.

(2) Der Anbieter stellt den Dienst in der jeweils aktuellen Fassung über das Internet bereit. Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang sind diese Kernfunktionen: Kitas und Bretter anlegen und verwalten, sie über einen Link teilen, Zettel anpinnen, lesen, melden und entfernen, Meldungen bearbeiten und die Daten exportieren (§ 10). Den Dienst in seiner jeweils aktuellen Fassung beschreibt die Dokumentation unter /docs zur Information. Der Anbieter darf den Dienst ändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht – insbesondere eine Änderung der Rechtslage, die Sicherheit des Dienstes, Änderungen an Browsern, Betriebssystemen oder Push-Diensten, auf die der Dienst angewiesen ist, oder die technische Weiterentwicklung – und die Änderung der Kundin zumutbar ist. Die Kernfunktionen bleiben dabei erhalten.

(3) Eine Änderung, die die Nutzung für die Kundin nicht nur unerheblich verschlechtert, kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die Adresse des Kontos an und weist dabei auf das Kündigungsrecht nach diesem Absatz hin. Die Kundin kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung auf diesen Zeitpunkt kündigen; das Entgelt für den dann nicht mehr nutzbaren Teil eines bezahlten Zeitraums erstattet der Anbieter anteilig. Muss eine solche Änderung aus Gründen der Sicherheit oder wegen einer gesetzlichen Pflicht früher wirksam werden, kündigt der Anbieter sie so früh an, wie es möglich ist; das Kündigungsrecht bleibt bestehen.

(4) Nicht geschuldet sind die Anbindung der Kundin an das Internet, ihre Endgeräte und die Zustellung von Benachrichtigungen durch die Push-Dienste der Browser-Hersteller.

(5) Kibo ist freie Software. Der Quelltext steht unter der im Repository genannten Lizenz zur Verfügung; die Kundin kann Kibo jederzeit auch selbst betreiben und ihre Daten dafür exportieren (§ 10). Diese Bedingungen regeln allein die vom Anbieter gehostete Instanz.

§ 3 Konto, Vertragsschluss und Fassungen

(1) Für die Nutzung legt eine für die Kundin handelnde Person ein Konto mit Name, E-Mail-Adresse und Passwort an und bestätigt die E-Mail-Adresse.

(2) Der Vertrag über die Nutzung des Dienstes kommt zustande, wenn das Konto seine erste Kita anlegt und dabei diesen Bedingungen und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung in der Fassung zustimmt, die das Formular nennt. Der Anbieter speichert die Fassung, der zugestimmt wurde, und den Zeitpunkt der Zustimmung.

(3) Jede Fassung dieser Bedingungen und des Vertrags zur Auftragsverarbeitung trägt eine Bezeichnung, etwa „2026-10“, und bleibt dauerhaft unter einer eigenen Adresse abrufbar, die auf diese Bezeichnung endet, etwa /agb/2026-10 und /avv/2026-10. Dort kann die Kundin den Text der Fassung, der sie zugestimmt hat, jederzeit aufrufen, speichern und ausdrucken. Nach jeder Zustimmung erhält die Adresse des Kontos eine E-Mail, die den Anbieter, das Konto (Name und E-Mail-Adresse), beim Anlegen der ersten Kita deren Namen, bei einer Rechnungsanforderung den Rechnungsempfänger mit Anschrift, die Fassung und den Zeitpunkt der Zustimmung nennt und auf beide Texte in dieser Fassung verlinkt; unabhängig davon bleibt die vereinbarte Fassung unter ihrer Adresse, etwa /agb/2026-10 beziehungsweise /avv/2026-10, abrufbar.

(4) Die Pflichten nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BGB – technische Mittel zum Erkennen und Berichtigen von Eingabefehlern, die Informationen nach Artikel 246c EGBGB und die Bestätigung des Zugangs einer Bestellung – werden abbedungen (§ 312i Absatz 2 Satz 2 BGB).

(5) Vertragspartnerin ist die Kundin, für die das Konto handelt. Das Konto, das eine Kita angelegt hat, ist deren Inhaberin oder Inhaber; es kann weitere Personen einladen, die Kita mitzuverwalten. Eingeladene Personen werden nicht Vertragspartei.

(6) Die Kundin hält ihre Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen ihre Kitas verwalten. Sie unterrichtet den Anbieter unverzüglich, wenn sie einen Missbrauch ihres Kontos vermutet.

§ 4 Testphase

(1) Mit dem Anlegen der ersten Kita beginnt eine kostenlose Testphase von 30 Tagen. In der Testphase kann das Konto eine eigene Kita anlegen und den Dienst in vollem Umfang nutzen.

(2) Die Testphase endet ohne Kündigung. Eine Zahlungspflicht entsteht durch die Testphase nicht; sie geht nicht von selbst in ein bezahltes Abo über.

(3) Nach dem Ende der Testphase gilt § 7, sofern die Kundin kein Abo nach § 5 erworben hat.

§ 5 Preise, Rechnung und Zahlung

(1) Das Abo wird je Konto für jeweils ein Jahr erworben. Der Jahrespreis beträgt 79 Euro und umfasst bis zu 3 eigene Kitas des Kontos. Für jede weitere eigene Kita erhöht sich der Jahrespreis um 15 Euro. Kitas, in die ein Konto lediglich eingeladen wurde, zählen nicht mit. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Maßgeblich ist der Betrag, den der Dienst zum Zeitpunkt der Rechnungsanforderung auf der Seite „Abo“ für das Konto ausweist.

(3) Die Kundin fordert die Rechnung auf der Seite „Abo“ an und gibt dabei Rechnungsempfänger, Rechnungsanschrift und eine E-Mail-Adresse für die Rechnung an, auf Wunsch auch eine Leitweg-ID oder Bestellnummer, die der Anbieter auf die Rechnung übernimmt. Der Anbieter stellt die Rechnung per E-Mail zu. Die Rechnung ist eine elektronische Rechnung im Sinne des § 14 Absatz 1 UStG: im Format ZUGFeRD (eine PDF-Datei mit eingebetteten strukturierten Daten), mit einer Leitweg-ID oder auf Wunsch der Kundin im Format XRechnung.

(4) Der Jahrespreis ist im Voraus und ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu zahlen. Der Anbieter schaltet das Abo nach Zahlungseingang für den auf der Rechnung genannten Zeitraum frei. Ein Anspruch auf Freischaltung vor Zahlungseingang besteht nicht.

(5) Legt die Kundin während eines bezahlten Zeitraums weitere eigene Kitas an, die über die enthaltene Anzahl hinausgehen – insgesamt höchstens 20 eigene Kitas je Konto –, kann sie diese sofort nutzen; der Aufpreis wird mit der nächsten Rechnung für den folgenden Zeitraum berechnet.

(6) Nutzt die Kundin den Dienst während eines bezahlten Zeitraums nicht mehr, läuft der Vertrag bis zum Ende des Zeitraums weiter; das Entgelt ist der Preis dieses Zeitraums. Beendet die Kundin den Vertrag vor dem Ende eines bezahlten Zeitraums – durch einen Wechsel oder eine Löschung nach § 10 oder indem sie ihr Konto löscht –, wird das für diesen Zeitraum gezahlte Entgelt nicht anteilig erstattet; es verbleibt dem Anbieter als Ausgleich für die vorzeitige Beendigung (Art. 29 Abs. 4 und Erwägungsgrund 89 der Datenverordnung). Das ist verhältnismäßig, weil der Dienst zu einem pauschalen Jahrespreis im Voraus abgerechnet wird, die Kundin ihn vor jeder Bindung in der kostenlosen Testphase erproben kann, außer dem Jahrespreis keine Entgelte anfallen und Export und Wechsel kostenlos sind, einschließlich des Weiterbetriebs in Kündigungs- und Übergangsfrist und deren Verlängerung über das Ende des bezahlten Zeitraums hinaus (§ 10 Absatz 6 und 8). Darüber hinaus wird für die vorzeitige Beendigung nichts fällig; aus der Testphase heraus ist sie kostenlos. Gesetzliche Ansprüche der Kundin bleiben unberührt, ebenso die anteilige Erstattung nach § 2 Absatz 3 und § 14 Absatz 3 dieser Bedingungen und nach § 8 Absatz 3 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

§ 6 Laufzeit, keine automatische Verlängerung

(1) Ein bezahlter Zeitraum beträgt ein Jahr und endet mit Ablauf des auf der Rechnung genannten letzten Tages, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Das Abo verlängert sich nicht automatisch. Für jeden weiteren Zeitraum fordert die Kundin eine neue Rechnung an; ein neuer Zeitraum schließt an den laufenden an, wenn er vor dessen Ende bezahlt wird.

(3) Der Anbieter erinnert das Konto der Inhaberin oder des Inhabers per E-Mail an das bevorstehende Ende eines Zeitraums. Die Erinnerung ist eine Serviceleistung; ihr Ausbleiben verlängert keine Frist.

§ 7 Nach dem Ablauf: Kulanz, Pausierung, Löschung

(1) Endet die Testphase oder ein bezahlter Zeitraum, ohne dass ein neuer Zeitraum bezahlt ist, kann die Kundin den Dienst für weitere 14 Tage unverändert nutzen (Kulanzfrist). Neue Kitas kann sie in dieser Zeit nicht anlegen.

(2) Nach Ablauf der Kulanzfrist werden die Kitas des Kontos pausiert. Der Link der Kita und die Links ihrer Bretter zeigen dann nur den Hinweis, dass die Kita pausiert ist: Zettel lassen sich dort weder lesen noch anpinnen oder melden, und es werden keine Benachrichtigungen verschickt. Bretter lassen sich nicht anlegen, ändern oder löschen, der Kita-Link lässt sich nicht erneuern. Bretter, Zettel, Einstellungen, Mitglieder und Benachrichtigungs-Abos bleiben gespeichert, die Benachrichtigungs-Abos, soweit sie nicht wegen langer Inaktivität nach der Datenschutzerklärung gelöscht werden; Zettel laufen weiter nach ihrer Frist ab und werden gelöscht. Inhaberin, Inhaber und Admins können sich weiter anmelden, die Zettel im Admin-Bereich lesen und einzeln entfernen, Meldungen bearbeiten und abschließen und die Daten der Kita exportieren (§ 10); Admins können die Kita verlassen. Die Inhaberin oder der Inhaber kann außerdem die Kita umbenennen, ihren Datenschutz-Kontakt ändern, Admins einladen und entfernen, eine Rechnung anfordern und das Konto löschen. Sobald ein neuer Zeitraum bezahlt und freigeschaltet ist, stehen die Bretter unter demselben Link wieder zur Verfügung.

(3) Frühestens 90 Tage nach dem Ablauf löscht der Anbieter die eigenen Kitas des Kontos automatisch mit ihrem Link, allen Brettern, Zetteln, Meldungen, Benachrichtigungs-Abos, Mitgliedschaften und Einladungen. Er kündigt diese automatische Löschung mindestens 14 Tage vorher per E-Mail an die Adresse des Kontos an; ohne diese Ankündigung wird nicht automatisch gelöscht. Geht ein Verlangen nach § 10 Absatz 5 (Wechsel oder Löschung) zu, hält der Anbieter die automatische Löschung unverzüglich nach Zugang an; von da an gelten die Fristen des § 10. Bis zur Löschung kann die Kundin ihre Daten nach § 10 exportieren. Die Löschung lässt sich nicht rückgängig machen. Das Konto selbst bleibt bestehen, bis die Kundin es löscht.

(4) Die Fristen der Absätze 1 bis 3 zählen ab dem Ende der Testphase beziehungsweise des zuletzt bezahlten Zeitraums, je nachdem, was später endet.

(5) Für ein Konto, dessen Kitas nach Absatz 3 gelöscht wurden, lässt sich erst nach Zahlung eines neuen Zeitraums wieder eine Kita anlegen.

§ 8 Pflichten der Kundin

(1) Die Kundin gibt den Link ihrer Kita und die Links ihrer Bretter nur an den Kreis weiter, für den die Bretter bestimmt sind.

(2) Die Kundin moderiert ihre Bretter (§ 9 Absatz 2). Sie entfernt Zettel, die gegen § 9 Absatz 1 verstoßen, unverzüglich, sobald sie davon erfährt, insbesondere durch eine Meldung.

(3) Die Kundin nutzt den Dienst nicht, um rechtswidrige Inhalte zu verbreiten, unverlangte Werbung zu versenden oder die technischen Schutzmaßnahmen des Dienstes zu umgehen.

(4) Jede Seite unter dem Link einer Kita nennt deren Namen als verantwortlich für die Bretter. Die Kundin wählt den Namen so, dass Eltern erkennen, wer für die Bretter verantwortlich ist. Trägt sie unter „Kita-Einstellungen“ einen Datenschutz-Kontakt ein, den der Dienst auf diesen Seiten anzeigt, ist sie dafür verantwortlich, dass er richtig ist und dass Anfragen dort ankommen und beantwortet werden; der Anbieter zeigt ihn nur an.

(5) Die Kundin stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten ihrer Bretter beruhen, soweit sie den Rechtsverstoß zu vertreten hat; die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Zettel, die Eltern oder andere Besucher angepinnt haben, sind der Kundin dabei erst zuzurechnen, wenn sie von ihnen Kenntnis hatte – etwa durch eine Meldung – und sie nicht unverzüglich entfernt hat.

(6) Macht ein Dritter einen solchen Anspruch geltend, unterrichtet der Anbieter die Kundin unverzüglich in Textform. Er erkennt den Anspruch ohne Zustimmung der Kundin nicht an und schließt darüber keinen Vergleich; Maßnahmen, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, etwa das Entfernen eines Zettels nach § 9, gelten nicht als Anerkenntnis. Er überlässt der Kundin auf ihren Wunsch die Abwehr des Anspruchs, soweit das rechtlich möglich ist, und gibt ihr die Informationen, die er dafür hat. Verletzt der Anbieter diese Pflichten, entfällt die Freistellung, soweit die Abwehr dadurch erschwert wurde.

§ 9 Inhaltsregeln und Moderation

(1) Die folgenden Regeln gelten für alle Inhalte auf den Brettern, auch für Zettel von Eltern und anderen Besuchern, die nicht Vertragspartei sind; sie sind zugleich die Informationen nach Art. 14 der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (DSA). Nicht auf ein Brett gehören:

  • rechtswidrige Inhalte, etwa Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohungen, Volksverhetzung oder Inhalte, die Kinder und Jugendliche gefährden;
  • Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, etwa Urheber- oder Persönlichkeitsrechte;
  • personenbezogene Daten anderer Personen – besonders von Kindern und besonders Angaben zu Gesundheit, Religion oder anderen besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO – ohne Einverständnis der Betroffenen oder ihrer Sorgeberechtigten;
  • gewerbliche Werbung, Kettenbriefe und massenhaft wiederholte Zettel; private Angebote auf einem Brett der Art „Biete & Suche“ sind keine Werbung in diesem Sinne;
  • Links oder Angaben, die auf Schadsoftware, Betrug oder das Abgreifen von Zugangsdaten zielen.

Die Kundin kann für ihre Bretter weitere Regeln aufstellen, etwa in der Beschreibung eines Bretts.

(2) Jede Kita moderiert ihre Bretter selbst. Inhaberin, Inhaber und Admins einer Kita können jeden Zettel ihrer Bretter jederzeit im Admin-Bereich entfernen, auch während die Kita pausiert ist. Meldungen, die Besucher mit „Zettel melden“ abgeben, gehen an die Kita; sie entscheidet, ob ein Zettel hängen bleibt. Eine Meldung nimmt einen Zettel nie von selbst ab.

(3) Wer einen Zettel für rechtswidrig hält, kann das dem Anbieter melden (Art. 16 DSA): im Dialog „Zettel melden“ mit der Option „Rechtswidriger Inhalt – auch an den Betreiber melden“ oder über die Kontaktstelle nach Art. 11 und 12 DSA im Impressum. Ein Hinweis sollte begründen, warum der Inhalt rechtswidrig ist, den Zettel genau bezeichnen (der Dialog tut das selbst) und erklären, dass die Angaben nach bester Überzeugung richtig und vollständig sind; Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person sind freiwillig. Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person erhält nur der Anbieter, nicht die Kita. Über den Dialog geht die Meldung selbst – Grund, Hinweis und Zettel – außerdem wie jede andere an die Kita. Wer eine E-Mail-Adresse angibt, erhält eine Eingangsbestätigung und später die Entscheidung des Anbieters mit einem Hinweis auf die möglichen Rechtsbehelfe.

(4) Der Anbieter prüft Hinweise zeitnah, sorgfältig, objektiv und frei von Willkür; es entscheiden Menschen, nicht automatisierte Verfahren. Hält er einen Zettel für rechtswidrig oder ist er gesetzlich verpflichtet, ihn zu entfernen, kann er ihn unabhängig von der Entscheidung der Kita entfernen. Andere Verstöße gegen Absatz 1, etwa Werbung oder Kettenbriefe, moderiert die Kita (Absatz 2). Gibt es zu dem Zettel einen Meldungsfall der Kita, sieht die Kita dort unter „Meldungen“, dass der Anbieter den Zettel entfernt hat; sonst unterrichtet der Anbieter die Kundin, soweit dem keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen. Der Person, die den Zettel angepinnt hat, begründet der Anbieter die Entfernung, soweit er ihre elektronischen Kontaktdaten kennt (Art. 17 DSA). Ein Konto oder eine eigene E-Mail-Adresse der Person speichert der Dienst nicht; steht im Kontaktfeld des Zettels eine E-Mail-Adresse, schickt der Anbieter die Begründung dorthin.

(5) Begründet ein Inhalt den Verdacht einer Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellt, informiert der Anbieter unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden – in Deutschland das Bundeskriminalamt – und übermittelt ihnen alle vorliegenden einschlägigen Informationen, auch eine Kopie des Zettels (Art. 18 DSA). Wer eine Person in akuter Gefahr sieht, ruft die Polizei unter 110, statt ein Formular auszufüllen.

(6) Inhalte werden nicht wegen ihres Inhalts automatisiert bewertet, eingestuft oder entfernt. Automatisch wirken nur Schutzmaßnahmen gegen massenhaften Missbrauch: Obergrenzen dafür, wie viele Zettel und Meldungen aus einem Netz, auf einem Brett, zu einem Zettel oder in einer Kita in einer bestimmten Zeit angenommen werden; die Ablehnung eines Zettels, der in Überschrift und Text inhaltlich gleich (ohne Rücksicht auf Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen, Leerraum und Schreibweise von Sonderzeichen) auf demselben Brett schon innerhalb der letzten 24 Stunden angepinnt wurde und dort noch hängt; ein Formular-Token, mit dem sich ein Zettel frühestens drei Sekunden und höchstens zwei Stunden nach dem Öffnen des Formulars anpinnen lässt; und ein für Menschen unsichtbares Feld, das nur Programme ausfüllen. Diese Maßnahmen lehnen einen Zettel oder eine Meldung ab, bevor sie gespeichert werden; einen gespeicherten Zettel entfernen sie nicht. Einzelheiten beschreibt die Dokumentation unter /docs/selbst-hosten/spam-schutz.

(7) Die Kontaktstelle für Behörden, die Europäische Kommission und das Gremium für digitale Dienste (Art. 11 DSA) und die Kontaktstelle für Nutzerinnen und Nutzer (Art. 12 DSA) nennt das Impressum. Sie sind auf Deutsch und Englisch erreichbar.

§ 10 Datenexport und Wechsel

(1) Inhaberin, Inhaber und Admins einer Kita können deren Daten jederzeit selbst im Admin-Bereich unter „Kita-Einstellungen“ als Datei herunterladen – kostenlos, auch während die Kita pausiert ist, bis zu ihrer Löschung. Eine Höchstzahl von Downloads je Stunde und Tag schützt dabei vor Missbrauch.

(2) Exportiert werden abschließend die folgenden Daten (exportierbare Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854, Datenverordnung):

  • der Name der Kita;
  • je Brett: Kennung, Art mit ihrer Bezeichnung und ihren Kategorien, Name, Beschreibung, ob Eltern Benachrichtigungen einschalten dürfen, Zeitpunkt des Anlegens und der letzten Änderung;
  • je Zettel, der zum Zeitpunkt des Exports noch nicht abgelaufen ist: Kennung, Kategorie, Überschrift, Text, Name, Kontaktangabe, Zeitpunkt des Anpinnens und des Ablaufs;
  • der Zeitpunkt des Exports.

(3) Nicht exportiert werden: abgelaufene Zettel, die bereits gelöscht sind; der Link der Kita, der ein Zugangsschlüssel ist; die Schlüssel, mit denen Eltern ihre eigenen Zettel abnehmen; Benachrichtigungs-Abos, die an den Browser und an die Adresse dieses Dienstes gebunden sind; Meldungen samt den Kopien gemeldeter Zettel; der Datenschutz-Kontakt; Mitglieder, Einladungen und Konten; Abo- und Rechnungsdaten. Meldungen, Mitglieder und ihre Rollen, Einladungen und den Datenschutz-Kontakt gibt der Anbieter auf Wahl der Kundin auf ihre Weisung in Textform in einem strukturierten, gängigen Format heraus, wie es der Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Abschnitt „Löschung und Rückgabe“ regelt.

(4) Die Datei ist ein JSON-Dokument im Format „kibo-kita-export“, Version 1, also in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Jedes Feld ist unter /docs/selbst-hosten/datenexport beschrieben; diese Seite ist das Verzeichnis der Exportformate des Dienstes und beschreibt auch jede künftige Version. Bekannte Einschränkungen: Der Dienst bietet derzeit keine Funktion, eine solche Datei einzulesen. Der Link der Kita und die Benachrichtigungen lassen sich nicht übertragen; nach einem Wechsel brauchen Eltern den neuen Link und schalten Benachrichtigungen dort neu ein.

(5) Die Kundin kann jederzeit in Textform an kontakt@mein-kibo.de verlangen, zu einem anderen Anbieter oder in einen eigenen Betrieb von Kibo (§ 2 Absatz 5) zu wechseln oder ihre Daten löschen zu lassen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Verlangens. Geht das Verlangen während eines bezahlten Zeitraums oder der Testphase zu, endet sie spätestens mit diesem Zeitraum beziehungsweise der Testphase; geht es während der Kulanzfrist oder der Pausierung nach § 7 zu, endet sie einen Monat nach Zugang.

(6) Bei einem Wechsel schließt sich an die Kündigungsfrist eine Übergangsfrist von höchstens 30 Tagen an. In der Kündigungsfrist und der Übergangsfrist erbringt der Anbieter den Dienst im bisherigen Umfang weiter, ohne weiteres Entgelt auch dann, wenn der bezahlte Zeitraum oder die Testphase inzwischen geendet hat; das gilt auch, wenn das Verlangen in der Kulanzfrist nach § 7 Absatz 1 zugegangen ist. War die Kita bei Zugang des Verlangens schon pausiert, bleibt sie pausiert, und der Export bleibt möglich. Der Anbieter unterstützt die Kundin und den neuen Anbieter im zumutbaren Umfang, etwa mit Auskünften zum Exportformat. Die Kundin kann die Übergangsfrist vorzeitig beenden, indem sie in Textform mitteilt, dass der Wechsel abgeschlossen ist, und sie einmal um einen Zeitraum ihrer Wahl verlängern; auch für die Verlängerung fällt kein Entgelt an. Mit dem Ende der Übergangsfrist ist der Vertrag beendet; verlangt die Kundin nur die Löschung, endet er mit Ablauf der Kündigungsfrist. Der Anbieter bestätigt das Ende des Vertrags per E-Mail.

(7) Nach dem Ende des Vertrags nach Absatz 6 kann die Kundin ihre Daten noch mindestens 30 Tage lang exportieren (Abruffrist); die Kitas können in dieser Zeit pausiert sein. Vom Anhalten nach § 7 Absatz 3 an bis zum Ende der Abruffrist löscht der Anbieter die Kitas nicht automatisch. Mit dem Ende der Abruffrist löscht der Anbieter die Kitas der Kundin vollständig, mit allen exportierbaren Daten und allem Übrigen, was zu ihnen gehört – Link, Meldungen, Benachrichtigungs-Abos, Mitgliedschaften, Einladungen und Datenschutz-Kontakt –, und bestätigt das per E-Mail. In den Sicherungen nach § 11 Absatz 3 bleiben die Daten bis zu deren Löschung nach höchstens 16 Tagen erhalten. Sofort und vollständig löschen kann die Kundin ihre Kitas jederzeit selbst, indem die Inhaberin oder der Inhaber das Konto löscht (§ 14 Absatz 1). Das Konto, die Abo-Daten und Rechnungsunterlagen sind keine exportierbaren Daten; Rechnungsunterlagen bewahrt der Anbieter auf, soweit das Gesetz es verlangt.

(8) Für Export, Wechsel und Löschung berechnet der Anbieter keine Entgelte (Art. 29 Datenverordnung). Vor Vertragsschluss weist er auf Folgendes hin (Art. 29 Abs. 4 Datenverordnung): Für den Dienst fallen allein die Entgelte nach § 5 Absatz 1 und 2 an; die Testphase ist kostenlos, ebenso der Weiterbetrieb in Kündigungs- und Übergangsfrist und deren Verlängerung nach Absatz 6. Beendet die Kundin einen bezahlten Zeitraum vorzeitig, erstattet der Anbieter das dafür gezahlte Entgelt nicht (§ 5 Absatz 6); weitere Beträge fallen dafür nicht an.

(9) Welcher Rechtsordnung die Infrastruktur unterliegt, auf der der Dienst betrieben wird, und welche technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen gegen einen unrechtmäßigen staatlichen Zugriff aus Drittstaaten bestehen, veröffentlicht der Anbieter in seiner Datenschutzerklärung unter /datenschutz im Abschnitt „Hosting und Sicherungen“.

§ 11 Verfügbarkeit und Support

(1) Der Anbieter betreibt den Dienst mit der verkehrsüblichen Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert; ein Service-Level-Agreement besteht nicht. Wartungsarbeiten, Störungen des Internets und Ausfälle bei Dritten können die Erreichbarkeit einschränken.

(2) Ein Anspruch auf Support, auf bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten oder auf individuelle Anpassungen besteht nicht. Anfragen nimmt der Anbieter unter kontakt@mein-kibo.de entgegen und beantwortet sie nach Möglichkeit.

(3) Der Anbieter sichert die Daten des Dienstes regelmäßig, um den Betrieb nach einem Ausfall wiederherstellen zu können, und bewahrt jede Sicherung höchstens 16 Tage auf. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner, von der Kundin oder von Dritten gelöschter oder abgelaufener Inhalte besteht nicht.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Auftrag der Kundin personenbezogene Daten verarbeitet – insbesondere die Inhalte der Bretter –, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, dem die Kundin zusammen mit diesen Bedingungen zustimmt. Er ist unter /avv abrufbar.

(2) Wie der Anbieter als Verantwortlicher Daten verarbeitet, etwa die Konto- und Rechnungsdaten der Kundin und Hinweise auf rechtswidrige Inhalte nach § 9 Absatz 3, beschreibt die Datenschutzerklärung unter /datenschutz.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, für Mängel, die er arglistig verschwiegen hat (§ 536d BGB), sowie im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden sind (§ 536a Absatz 1, 1. Alternative BGB), ist ausgeschlossen.

(4) Während der kostenlosen Testphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die übrigen Fälle des Absatzes 1 bleiben unberührt.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit, soweit die Daten mit dem Export nach § 10 gesichert werden können, nur in dem Umfang, der auch bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Sicherung durch die Kundin entstanden wäre. Inhalte, die nach diesen Bedingungen ablaufen oder gelöscht werden (§ 2 Absatz 1, § 7 Absatz 3, § 10 Absatz 7), sind kein Datenverlust in diesem Sinne.

(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 14 Beendigung durch die Kundin oder den Anbieter

(1) Die Kundin kann die Nutzung jederzeit beenden, indem die Inhaberin oder der Inhaber das Konto löscht. Damit werden die eigenen Kitas des Kontos mit allen Brettern, Zetteln und Meldungen sofort und unwiderruflich gelöscht; wer die Daten behalten will, exportiert sie vorher (§ 10). § 5 Absatz 6 gilt entsprechend. Den Wechsel mit Übergangs- und Abruffrist regelt § 10.

(2) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn die Kundin trotz Abmahnung erheblich gegen § 8 oder § 9 Absatz 1 verstößt oder keine Kundin nach § 1 Absatz 2 ist. Nach einer solchen Kündigung gilt § 10 Absatz 7 entsprechend: Die Kundin kann ihre Daten noch mindestens 30 Tage lang exportieren.

(3) Stellt der Anbieter den Dienst insgesamt ein, teilt er dies der Kundin mindestens drei Monate vorher per E-Mail mit und erstattet das Entgelt für den nicht mehr nutzbaren Teil eines bezahlten Zeitraums anteilig. Bis zur Einstellung kann die Kundin ihre Daten nach § 10 exportieren.

§ 15 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann der Kundin eine geänderte Fassung dieser Bedingungen und des Vertrags zur Auftragsverarbeitung anbieten. Ein Recht, die Bedingungen einseitig zu ändern, hat er nicht.

(2) Eine geänderte Fassung gilt für die Kundin erst, wenn sie ihr zustimmt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Der Dienst fragt die Zustimmung zur aktuellen Fassung bei der nächsten Rechnungsanforderung ab; ein neuer bezahlter Zeitraum wird zu der Fassung vereinbart, der die Kundin mit der Rechnungsanforderung zugestimmt hat oder bereits zugestimmt hatte. Ohne Zustimmung gilt die Fassung, der die Kundin zuletzt zugestimmt hat, bis eine neue Fassung vereinbart ist oder der Vertrag endet.

(3) Für die Abrufbarkeit jeder Fassung und die Bestätigung per E-Mail gilt § 3 Absatz 3.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist die Kundin Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026