Hinweise auf rechtswidrige Inhalte
Wer eine Kibo-Instanz betreibt, speichert Zettel im Auftrag der Eltern, die sie anpinnen, und ist damit Anbieter eines Hostingdienstes im Sinne des Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065, Art. 3 Buchst. g). Unabhängig von der Größe gelten dann unter anderem Art. 16 (Melde- und Abhilfeverfahren), Art. 17 (Begründung) und Art. 18 (Meldung von Straftaten). Kibo bringt den Meldeweg mit; prüfen, entscheiden und antworten müssen Sie selbst. Diese Seite beschreibt, was Kibo dafür tut – eine Rechtsberatung ist sie nicht.
Die Kita ist dabei nicht der Anbieter: Ihre normalen Meldungen (Meldungen) erreichen nur ihr Team. Deshalb hat das Melden-Formular die Option „Rechtswidriger Inhalt – auch an den Betreiber melden“.
Voraussetzung
Die Option erscheint nur, wenn OPERATOR_EMAIL gesetzt ist
(Betreiberangaben in E-Mails);
auf der gehosteten Instanz ist das Pflicht. Ohne die Adresse fehlt die Option,
und die Aktion weist sie ab. Wer OPERATOR_EMAIL nicht setzt, braucht einen
anderen elektronischen Meldeweg, etwa eine Adresse im Impressum.
Was ankommt
Wählt jemand die Option, geht die Meldung wie jede andere als Fall an die Kita. Nach dem Speichern verschickt die App zusätzlich:
- an
OPERATOR_EMAILdie E-Mail „Kibo: Hinweis auf rechtswidrigen Inhalt“ mit Kita, Brett, der Adresse des Bretts, der Zettel-ID, dem Grund und dem Hinweis, dem Zettel so, wie der Server ihn gelesen hat (Titel, Text, Name, Kontakt, angepinnt am, läuft ab am), dem Zeitpunkt der Meldung, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person (beides freiwillig), ihrer Erklärung, dass ihre Angaben richtig und vollständig sind, und dem Befehl, der den Zettel abnimmt; - an die meldende Person, falls sie eine Adresse angegeben hat, eine Eingangsbestätigung (Art. 16 Abs. 4). Sie hat einen festen Text und wiederholt nichts, was jemand eingegeben hat – keinen Namen, keinen Hinweis, keinen Zettel, keinen Link –, damit sich das Formular nicht nutzen lässt, um Fremden etwas zu schicken. Sie geht nur hinaus, wenn die E-Mail an Sie hinausging, und zählt gegen die Budgets pro Adresse (Spam-Schutz).
Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person stehen nur in dieser E-Mail; in der Datenbank speichert Kibo sie nicht – die E-Mail-Adresse geht nur als Bezug in die HMAC-Zähler der Eingangsbestätigung ein (wie das Netz), nie im Klartext –, und die Kita sieht sie nicht. Die E-Mail ist damit Ihr einziger Beleg der Meldung – bewahren Sie sie auf, solange Sie sie für die Bearbeitung und Nachweise brauchen, und nennen Sie das in der Datenschutzerklärung.
Nimmt der Mailserver die E-Mail an Sie nicht an, sagt das Formular der
meldenden Person, dass die Nachricht nicht angekommen ist, und nennt
OPERATOR_EMAIL zum direkten Schreiben; ein zweiter Versuch ist nicht
möglich, weil nichts davon gespeichert ist. Im Log steht dann
[mail] Versand an … fehlgeschlagen (Kibo: Hinweis auf rechtswidrigen Inhalt),
im Zählerprotokoll report:operator-failed (report:operator-sent für die
zugestellten).
Prüfen und entscheiden
Art. 16 Abs. 6 verlangt, Meldungen zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv zu bearbeiten. Kibo trifft keine Entscheidung automatisch: Der Zettel bleibt hängen, bis Sie oder die Kita ihn abnehmen oder er abläuft. Die Kita hat denselben Fall und kann den Zettel unabhängig von Ihnen abnehmen.
Zettel abnehmen
Sie haben kein Konto in der Kita. Abgenommen wird über das Verwaltungsskript im App-Container, mit der Zettel-ID aus der E-Mail:
docker compose exec app node dist/admin.mjs remove-note --id <zettel-id>
- Der Zettel wird sofort gelöscht, egal auf welchem Brett er hängt.
- Ist zu ihm ein Fall der Kita offen, wird er im selben Schritt als „vom
Betreiber – der Zettel wurde entfernt“ abgeschlossen (
closed_by_operator, ohne Konto inclosed_by). Hat die Kita ihren Fall schon abgeschlossen und den Zettel hängen lassen, wird ihr zuletzt abgeschlossener Fall ebenso als vom Betreiber entfernt vermerkt. Die Kita sieht das unter „Meldungen“; die Kopie des Zettels im Fall bleibt bis zum Ende der üblichen Aufbewahrung. - Die Ausgabe nennt Titel, Brett und Kita. Ist der Zettel schon weg – abgenommen oder abgelaufen und gelöscht –, endet der Befehl mit 1 und „Kein Zettel mit der Kennung … – schon abgenommen oder abgelaufen“.
Entscheiden Sie, dass der Zettel bleiben darf, ist in Kibo nichts zu tun.
Die Entscheidung mitteilen
- An die meldende Person (Art. 16 Abs. 5): Hat sie eine Adresse angegeben, schreiben Sie ihr Ihre Entscheidung selbst aus Ihrem Postfach, mit dem Hinweis, dass keine automatisierte Entscheidung beteiligt war, und den Rechtsbehelfen, die ihr offenstehen.
- An die Person, die den Zettel angepinnt hat (Art. 17): Eine Begründung ist nur geschuldet, soweit ihre elektronischen Kontaktdaten bekannt sind (Art. 17 Abs. 2). Kibo kennt von Eltern, die anpinnen, keine Adresse; steht im Kontaktfeld des Zettels eine E-Mail-Adresse, prüfen Sie, ob Sie die Begründung dorthin schicken.
Straftaten gegen Leib und Leben
Begründet ein Zettel den Verdacht einer Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellt, verlangt Art. 18, die Strafverfolgungsbehörden unverzüglich zu informieren – in Deutschland das Bundeskriminalamt. Halten Sie dafür die E-Mail mit der Kopie des Zettels bereit, bevor Sie ihn abnehmen.
Missbrauch begrenzen
Für die Option gelten alle Budgets einer Meldung und zusätzlich zwei eigene:
höchstens 5 E-Mails an Sie pro Zettel und 20 pro Brett am Tag. Darüber hinaus
wird die Meldung mit der Option abgewiesen und kann ohne sie an die Kita gehen;
die Absage nennt dann Ihre Adresse, damit ein Hinweis Sie trotzdem erreicht.
Die Eingangsbestätigung zählt gegen die Budgets pro Adresse (report-receipt).
Einzelheiten: Spam-Schutz.